Stellungnahme der BI zu den Asbesttransporten
Stellungnahme und Informationen zur Sanierung der Asbesthalde der Firma Fulgurit in Wunstorf-Luthe und den Transporten sowie zu der Ablagerung auf die Deponien Rondeshagen (Schleswig-Holstein) und Ihlenberg (Mecklenburg-Vorpommern)(Stand Dezember 2011)
in Kooperation von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und sachverständigen Bürgern:
Bürgerinitiative „Stoppt die Deponie Schönberg! e.V.“, Ansprechpartner: Hedlef Uilderks, Tel. 0451- 74770
BUND Mecklenburg-Vorpommern, Ansprechpartner: Arndt Müller, Tel. 0160-96470127
BUND Schleswig-Holstein, Ansprechpartner: Hans-Jörg Lüth, Tel. 0431-66060-20
BUND Niedersachsen, Ansprechpartner: Stefan Ott, Tel. 0511-965 69-13
Bürgervereinigung gegen die Giftmülldeponie Rondeshagen-Groß-Weeden e.V., Ansprechpartner: Volker Peters Tel. 04544-1279 ,Thomas Stahlkopf Tel. 04501-754, Kersten Brüggmann Tel. 04501-1003
Gutachterbüro „Umweltnetzwerk Hamburg“, Ansprechpartner: Klaus Koch, Telefon: 040-599811
Bürgerinitiative Asbesthalde Wunstorf-Luthe Verein i.G., Ansprechpartner: Rüdiger Hergt, Tel. 05031-77217
Umweltschutzverein Isernhagen, Ansprechpartner: Almuth Peters-Bröking Tel. 0511-777720, Siegfried Lemke Tel. 05136-7847 Mail:
1. Das Vorhaben
2. Rechtslage
3. Technische Regeln
4. Gesundheitliche Aspekte
5. Die bessere Alternative
6. Schlussfazit
1. Das Vorhaben
In dem Ort Wunstorf-Luthe in der Region Hannover (Niedersachsen) befindet sich eine Industriedeponie des dort bis 1990 ansässigen Asbestherstellers Fulgurit. Die Firma Fulgurit war eine der größten Produzenten von Asbesterzeugnissen in Deutschland und häufte über Jahrzehnte eine gewaltige Abfallmenge an. Heute erstreckt sich dort eine Halde mit asbesthaltigen Abfällen auf einer Fläche von 20.000 m². Die Halde ist mit Boden abgedeckt und bewachsen. Die Umweltbehörde der Region Hannover hat sich vor einigen Jahren dazu entschlossen, die Asbesthalde zu beseitigen. Offizielle Begründung war und ist die nachhaltige Beseitigung des Gesundheits- und Umweltrisikos Asbest in Wunstorf-Luthe sowie die Rückgewinnung von Flächen für Gewerbestandorte.Die Umweltbehörde beabsichtigte bereits Anfang 2009, die Halde abtragen und auf die Deponie Hannover-Lahe transportieren zu lassen. Dieser Transport sollte mit vielen tausend LKW-Ladungen absolviert werden. Nach juristischer Gegenwehr der betroffenen Gemeinde Isernhagen und von Nachbarn der Deponie untersagte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Transport und die Deponierung des Asbestmülls (Siehe den Punkt „Rechtslage“). Im Anschluss unternahm die Region Hannover einen weiteren Anlauf, den Asbestmüll zu deponieren. Der Transport und die Deponierung auf einer Deponie in Brandenburg scheiterte jedoch ebenfalls.
Aktuell soll nun die Sanierung im Zeitraum 2011/2012 durchgeführt werden. Dabei wird folgender Plan verfolgt: So sollen die 170.000 Tonnen Asbestzementabfälle (unabhängige Experten berechneten die Menge von bis zu 280.000 Tonnen) mit Hilfe von rund 7700 LKW-Transportfahrten und Muldenkippern über eine Entfernung von ca. 300 Kilometern auf die Deponien Rondeshagen in Schleswig-Holstein und Ihlenberg in Mecklenburg Vorpommern verbracht werden. Das Vorhaben soll ca. ein Jahr dauern.
Details zur Halde
In der Asbesthalde Wunstorf-Luthe befinden sich laut Altlastenkataster des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie folgende Stoffe: Bauschutt, Asbestzement, Asbeststäube (Quelle: NIBIS® KARTENSERVER des LBEG online).Die Firma Fulgurit lagerte dort asbesthalte Produktionsrückstände aller Art bis ca. 1973 ab[1]. Es handelt sich nach deutschem Recht um eine Altdeponie.Die Halde wurde unmittelbar am Firmengelände so angelegt, dass diese auf Dauer an Ort und Stelle bleiben sollte. Die Deponie stellte nach eigener Einschätzung der Umweltbehörden keine Gefahr dar. Das Gewerbeaufsichtsamt hat daher 1978, 1981 und 1984 veranlasst, dass die Halde vollständig mit so genanntem Spritzmulch (einer Mischung aus Boden, Mulch und Grassamen) abgedeckt wird. 1995 nahm der Landkreis Hannover eine Gefährdungsabschätzung vor[2], bei der keine kritische Asbestfreisetzung und kein akuter Handlungsbedarf festgestellt wurden.
Die zur Sanierung gesetzlich verpflichtete Betreiberin und Eigentümerin der Asbesthalde, die Fulgurit GmbH, wurde in all den Jahren von der Verwaltung nicht in die Pflicht genommen. Angeblich reichten die Mittel der GmbH für eine Sanierung nicht aus. Ein Durchgriff auf die Gesellschafter der GmbH wurde nicht weiter verfolgt, obwohl Verdachtsmomente vorlagen, dass eine Folgegesellschaft, die Fulgurit Holding GmbH, gegründet wurde, um mögliche Kosten der Sanierung für die sehr liquide Muttergesellschaft abzuwenden.
Im Jahr 2006 wurde das Gelände, auf der sich die Halde befindet, von einer Spedition gekauft. Für den Kauf der Halde wurden mehrere Gesellschaften gegründet unter anderem die Eichriede Projekt GmbH, die das Haldengrundstück letztlich für einen Euro kaufte. Offenbar gab es mit dem Kauf des Geländes durch die Spedition das Signal, dass die Flächen mittelfristig anders genutzt werden sollen. So enthält der Kaufvertrag eine Rücktrittsmöglichkeit für den Fall, dass eine Sanierung der Halde nicht erfolgt.
Ab dem Jahr 2007 wurde der Wunstorfer Asbesthalde, die in den Jahren zuvor von der Umweltverwaltung als sicher eingestuft wurde, vermehrt Sanierungsbedarf attestiert. Angeblich kam es zu erhöhten Arsenwerten im Grundwasser. Auch soll das Risiko der Faserfreisetzung gestiegen sein, da es angeblich zu Verletzungen jener Erdschicht gekommen war, die die Halde einhüllte. Unerwähnt blieb in den Vorlagen jedoch, dass einzelne Lücken in der umhüllenden Erdschicht in erster Linie durch das zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegebene Abholzen des Baumbestandes, der sich in den Jahren auf der Halde gebildet hatte, eintraten. Nach unserer Auffassung hätten die Lücken in der Vegetationsdecke zu diesem Zeitpunkt durch Bodenauftrag geschlossen werden können. Unerwähnt blieb seitens der Umweltverwaltung weiterhin, dass die erhöhte Arsenkonzentration im Grundwasser unter der Halde auch durch die Herbizide der Deutsche Bahn verursacht worden sein konnte (Direkt hinter der Halde befindet sich eine Bahnlinie). Eine erhöhte Konzentration an Asbestfasern an der Asbesthalde, die ein nachvollziehbarer Grund für dringenden Handlungsbedarf gewesen wäre, wurde von der Umweltverwaltung allerdings nicht festgestellt.
Bei der Frage, wie mit der Asbesthalde weiter zu verfahren sei, wurden dann im weiteren Verlauf von der Verwaltung verschiedene Varianten diskutiert. Neben einer kostengünstigen Abdeckung wurden auch das Einfassen bzw. Einhausen der Deponie und das Sichern der Halde durch Spundwände diskutiert: „Die beiden Varianten einer Sicherung mit Spundwand oder durch eine Halle („Sarkophag“) sind realisierbar….“ (Beschlussdrucksache Nr.II 6/2008 Region Hannover, Der Regionspräsident, Fachbereich Umwelt, 06.02.2008)Zu einer ähnlichen und der aus unserer Sicht naheliegendsten Möglichkeit einer sicheren Deponierung der Halde vor Ort rieten Experten, wie der Kieler Toxikologe Dr. Hermann Kruse von der Universität Kiel oder der für die Asbesthalde ehemals zuständige Mineraloge Friedrich Jaekel. Sie empfahlen, die Halde mit einer dickeren Schicht des bereits verwendeten und bewährten Spritzmulchs abzudecken und zu bepflanzen. Die Regionsverwaltung Hannover favorisierte allerdings von Beginn an den kompletten Abbau und Abtransport der Asbestdeponie:
„Die dritte und von der Regionsverwaltung verfolgte Alternative ist, die Halde abzutragen und das Haldenmaterial gesichert in einer dafür zugelassenen Deponie abzulagern. Dies setzt voraus, dass das Abgraben, der Transport und die Ablagerung des asbesthaltigen Materials ohne unzulässiges Freisetzen von Asbestfasern gewährleistet werden kann…“ (Informationsdrucksache II 562/2007; Region Hannover, Der Regionspräsident, Fachbereich Umwelt, 07.11.2007)
Interessant ist allerdings die Kostenschätzung, die zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wurde: die Kosten für die Sanierung der Halde vor Ort wurden mit 5 bis 8,2 Millionen Euro zu hoch und der Abtrag der Halde mit ebenfalls 5 Millionen Euro deutlich zu niedrig angesetzt. Offenbar sollte mit diesen Zahlen auch die Entscheidung zugunsten des vollständigen Abtrags der Halde beeinflusst werden.
Die Regionsverwaltung plante also den Abtrag der Halde, wollte aber die Abfälle nicht auf eine Deponie außerhalb der Region verbringen zu lassen. Die Begründung lautete:
„Eine Umlagerung der Halde in eine Deponie außerhalb der Region scheidet nach den bisher vorliegenden Angeboten aus wirtschaftlichen Gründen (Einlagerungsgebühren plus Transportkosten) aus, die Verwaltung recherchiert jedoch weiter, ob sich außerhalb der Region kostengünstigere Ablagerungsmöglichkeiten finden lassen…Nach gegenwärtigem Planungsstand ist vorgesehen, das Material in verpackter Form in Container-Bags mit einem Volumen von 10 m³ in Abrollbehältern von Luthe nach Lahe zu transportieren und dort in den geschlossenen Bags abzulagern. Dies entspricht dem Stand der Technik.“(Informationsdrucksache II 562/2007; Region Hannover, Der Regionspräsident, Fachbereich Umwelt, 07.11.2007)
Die Kostenfrage wurde dann im Jahr 2009 nach dem Beschluss des OVG Lüneburg nochmals geprüft, wobei deutlich wurde, dass es kostengünstigere Sanierungsverfahren gibt, als der jetzt gewählte vollständige Abtrag plus Ferntransport. So hatte die Region Hannover verschiedene Varianten für ein Oberflächenabdichtungssystem, die Böschungssicherung, die Planung des Baukörpers und die Entwässerung untersuchen lassen. Im Ergebnis wurde eine Variante der Oberflächenabdichtung empfohlen, deren Gesamtkosten einschließlich einer Nachsorge über 50 Jahre, auf 2.854 Millionen Euro einschl. 19 Prozent Mehrwertsteuer geschätzt werden.[6]
(Informationsdrucksache II 213/2009; Region Hannover, Der Regionspräsident, Fachbereich Umwelt)Trotz dieser relativ kostengünstigen Variante einer dauerhaften Deponierung der Asbestabfälle vor Ort hält die Regionalverwaltung bis heute an der teuren Komplettbeseitigung der Asbesthalde fest. Inzwischen plant man den Transport auf Deponien außerhalb des Bundeslandes – Rondeshagen (Schleswig-Holstein) und Ihlenberg (Mecklenburg-Vorpommern). Als Finanzierungsinstrument hat man EU-Mittel ausgemacht. In einer aktuellen Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE aus dem Niedersächsischen Landtag heißt es dazu:
„Das Land Niedersachsen beteiligt sich über die N-Bank durch Aktivierung von EFRE-Mitteln an dieser Maßnahme mit 3,983 Millionen Euro, die Region Hannover mit 3,9 Millionen Euro, die Stadt Wunstorf mit 150.000 Euro sowie der Grundstückseigner und Fulgurit-Nachfolger – die Eichriede GmbH – mit 667.000 Euro. Letzterer wurde vertraglich zugesichert, die sanierte Fläche für 1 Euro zu erhalten, die im sanierten Zustand gemäß den dortigen Bodenrichtwerten jedoch 800.000 Euro wert wäre.“ (aus Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode Drucksache 16/4135 35)
Diese Fördergelder gibt es jedoch nur unter zwei Vorraussetzungen:
1.es gibt keinen Verursacher, der für die Sanierung zur Verantwortung gezogen werden kann und
2.die Halde darf nicht vor Ort saniert werden
Damit ist aus unserer Sicht auch der wahre Grund für die deutlich teurere Komplettbeseitigung ausgemacht.Da Zweifel an dieser Praxis Fördermittelvergabe und Fördermittelnahme bestehen, sind hierzu inzwischen unsererseits Beschwerden bei der EU Kommission eingereicht worden.
Zwischenfazit:
Die Asbesthalde in Wunstorf-Luthe ist seit Jahrzehnten in einem Zustand, der eine Sanierung in Form einer kompletten Beseitigung nicht erforderlich macht. Es gab zu keiner Zeit Anhaltspunkte für eine unkontrollierte Freisetzung von Asbestfasern aus der mit Erdreich abgedeckten Asbesthalde über den Luftpfad. Um Restrisiken zu beseitigen, kann eine sichere und kostengünstige Deponierung der Halde vor Ort erfolgen. Dazu unterbreiteten von der Umweltverwaltung der Region Hannover beauftragte Gutachter Vorschläge zu Deponierungsverfahren in Form einer Oberflächen-abdichtung. Kosten: 2,854 Millionen Euro (incl. MwSt.). Die Umweltverwaltung favorisiert hingegen die teure Komplettbeseitigung der Halde für Kosten von über 9 Millionen Euro. Es wird von Seiten der Umweltverwaltung argumentiert, mit dem Projekt sinnvolles Flächenrecycling zu betreiben, das ansiedlungswilligen Unternehmen nützt. Schon ein Bild auf ein Luftbild von Wunstorf-Luthe lässt jedoch erkennen, dass zahlreiche Alternativflächen für Gewerbebetriebe zur Verfügung stehen. Doch auch im Fall einer Komplettbeseitigung ging die Umweltverwaltung davon aus, dass der Transport in luftdichten Behältern erfolgen muss, da dies Stand der Technik ist. Trotzdem wurden bei der späteren Transportplanung für die Verbringung des Asbestmülls nach Hannover-Lahe nur 5000 Tonnen Müll für den Transport in luftdichten Behältern vorgesehen. Fakt ist, dass eine kostengünstige und sichere Deponierung des Asbestmülls vor Ort in Wunstorf-Luthe möglich ist, Transporte von Asbestmüll demnach unnötig sind.
2. Rechtslage
Um 2009 einen Transport des Asbestmülls auf die Deponie Hannover-Lahe ermöglichen zu können, musste auf Grundlage des § 31 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – da die Deponie für die Deponierung von Asbest nicht zugelassen war – ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss legten die Stadt Isernhagen und ein Privatnachbar Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein. Der von der Stadt Isernhagen beauftragte Abfallspezialist und Gutachter Prof. Dr. Bitter sah beim gesamten Entsorgungskonzept erhebliche und akute Gefahren für die Anwohner der Halde in Wunstorf-Luthe, die Anwohner an der Transportstrecke und die Anwohner der Deponie Lahe.
Das Oberverwaltungsgericht folgte den Ausführungen des Gutachters Prof. Dr. Bitter und untersagte die Transporte einstweilen wegen massiver Bedenken im Hinblick auf den Gesundheitsschutz (Einhaltung nationaler und internationaler Schutzvorkehrungen beim Transport der Abfälle). In einer Pressemitteilung hierzu schreibt das Gericht:
„Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschlüssen vom 20. Februar 2009 – 7 MS 9/09 und 7 MS 11/09 – Anträgen der Gemeinde Isernhagen und von Nachbarn der Deponie Hannover-Lahe auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablagerung von Asbestabfällen auf der Deponie Hannover-Lahe teilweise stattgegeben. Nach dem mit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung versehenen Planfeststellungsbeschluss des Gewerbeaufsichtsamtes Hannover vom 5. Dezember 2008 sollen auf der Deponie etwa 140.000 Tonnen asbesthaltige Abfälle aus der ehemaligen Betriebsdeponie eines Wunstorfer Unternehmens abgelagert werden. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss haben die Gemeinde Isernhagen und Nachbarn Klagen erhoben und Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.Der Senat hat die aufschiebende Wirkung der Klagen teilweise wiederhergestellt. Nach der Entscheidung dürfen die Abfälle zum Schutz vor Faserfreisetzungen nur in geschlossenen, staubdichten Behältern angeliefert und auf der Deponie nicht verkippt werden. Der Planfeststellungsbeschluss hatte dies nur für etwa 5.000 Tonnen der Abfälle vorgesehen. Die übrigen ca. 135.000 Tonnen sollten in „loser Schüttung“ auf Kippladern offen angeliefert und auf der Deponie abgekippt werden. Die dabei vorgesehene Methode einer Abdeckung der Transportmulden mit Rollplanen und Sicherung des Transportgutes gegen Austrocknung und Asbestfaserfreisetzungen mittels einer Schaumbedeckung hat das Oberverwaltungsgericht nach einer Interessenabwägung nicht gebilligt.Asbest ist auch in geringen Dosen hochgradig krebserregend. Für den Stoff gilt ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Sein Inverkehrbringen ist verboten. Die Freisetzung von Asbest in die Biosphäre ist praktisch irreversibel. Die im Planfeststellungsbeschluss zugelassene Methode der Anlieferung wird in den Vorschriften für den Umgang mit asbesthaltigen Stoffen an keiner Stelle beschrieben. Ihre Gleichwertigkeit mit den ansonsten vorgeschriebenen Verfahren, die geschlossene, staubdichte Behälter vorsehen und ein „Schütten“ oder „Abkippen“ der Abfälle ausdrücklich untersagen, ist zweifelhaft. Die Gesundheit der Nutzer der kommunalen Einrichtung der Gemeinde Isernhagen und der Nachbarn stellt ein hohes Rechtsgut dar. Trotz der teilweise erheblichen Entfernung zum Freizeit- und Sportzentrum der Gemeinde Isernhagen am Altwarmbüchener See und zu dem Wohn- und Betriebsgrundstück der Nachbarn kann die Möglichkeit von Faserimmissionen – jedenfalls im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Andererseits ist es wenig wahrscheinlich, dass die Antragsteller im Hauptsacheverfahren die komplette Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses werden erreichen können. Ihr Rügerecht ist auf die Geltendmachung eigener Belange beschränkt, ihren immissionsrechtlichen Befürchtungen kann durch die Beschränkung der Anlieferung und des Einbaus der Abfälle in geschlossenen, staubdichten Behältern Rechnung getragen werden.“
(Hervorhebung durch Unterzeichner)
Doch trotz dieser klaren Aussagen des Gerichtes war den Verantwortlichen der Transport in staubdichten Behältern und das Aufnehmen des Abfalls unter Einhausung und Unterdruck offenbar zu teuer, die Fördergelder reichten dafür nicht aus. Der Beschluss des Gerichtes wurde komplett durch die Regionsverwaltung Hannover ignoriert und die Planung für eine Verbringung des Asbestmülls konzentrierte sich nun auf Sondermülldeponien außerhalb Niedersachsens. Dabei wurde erneut jene Transportmethode gewählt, die durch das OVG Lüneburg untersagt worden war.
3. Technische Regeln
Es gibt eine Richtlinie für Asbest der Ländergemeinschaft Abfall (LAGA)[4]. In der steht auf Seite 9:
„Sofern bei der Beförderung eine Freisetzung von Asbestfasern nicht auszuschließen ist, sind die Geräte oder Bauteile staubdicht zu verpacken.“
Seite 13:
„Asbesthaltige Abfälle sind so zu sichern, dass während der Beförderung und beim Be- und Entladen keine Asbestfasern freigesetzt werden.“
Seite 15:
„Asbesthaltige Abfälle sind auf der Deponie vorsichtig abzuladen. Die Abfälle dürfen nicht geworfen, geschüttet oder abgekippt werden“
Es gibt die Technische Richtlinie Gefahrstoffe (TRGS) deren Nummer 519[5] sich nur mit Asbest auseinander setzt.
Dort steht auf Seite 13 Punkt 7.2:
„Der Asbestfasergehalt in der ins Freie abgeleiteten Luft darf 1.000 F/m³ nicht überschreiten.“
in Kapitel 13 Punkt 2
„Asbest oder asbesthaltige Materialien und Abfälle sind für den Transport so zu sichern, dass während des Transports und beim Abladen keine Asbestfasern freigesetzt werden“.
Die Vorschriften der LAGA Richtlinie und der TRGS 519 werden nicht eingehalten, da aktuell der TÜV Nord schon bei den sog. Testfahrten das Freisetzen von Asbestfasern festgestellt hatte.
Mit der gutachterlichen Untersuchung einer Sanierung der Asbesthalde Wunstorf-Luthe wurde die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH aus Hannover betraut. Diese GmbH ist für die speziellen Untersuchungen von asbesthaltigem Material jedoch nicht akkreditiert – also besitzt keine beglaubigte Befähigung zu derlei Untersuchungen. Die GmbH stellte im Ergebnis der Untersuchungen fest, dass Asbestabfall angeblich nur in Mischung mit Fremdmaterial, wie zum Beispiel Bauschutt oder Schlacke abgelagert werden darf. Die Richtlinie der Länder-Arbeitsgemeinschaft-Abfall (LAGA Abfall) stellt hingegen fest: Asbesthaltige Abfälle sind gesondert zu erfassen und getrennt zu halten, um zu verhindern, dass durch Vermischung mit anderen Materialien die Menge an asbesthaltigen Abfällen vergrößert wird oder Asbestgehalte unerkannt bleiben. Hier gibt es von Seiten der Gutachter offenbar Aussagen, die den technischen Regeln widersprechen.
4. Gesundheitliche Aspekte
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral. Der beim Abbau, Verarbeiten und Verwenden freigesetzte Faserstaub hat in allen seinen Arten nach weltweiten epidemiologischen Erkenntnissen eine krebserzeugende Wirkung beim Menschen. Für Asbest als krebserregenden Stoff gibt es keine Wirkungsschwelle und damit kann auch keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis angegeben werden.
Aus den Zahlen der asbestbedingten Erkrankungen (Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs, Mesotheliom) ergibt sich die Schätzung, dass jährlich weltweit mehrere hunderttausend Menschen an den Folgen einer beruflichen Asbestexposition erkranken. Bereits heute sterben Jahr für Jahr viele tausend Menschen an den genannten Erkrankungen.
In einem Fernsehbeitrag der Sendung „Menschen und Schlagzeilen“ des NDR am Dienstag, dem 8. November 2011, kommen mehrere Zeitzeugen (ehemalige Mitarbeiter auf der Halde / ehemaliger Mitarbeiter und Geologe der Überwachungs-behörden) zu Wort, die das Vorhandensein von hochgefährlichen Asbeststäuben in ungebundener Form eindeutig bestätigen, was zum o.g. Eintrag im offiziellen Altlastenkataster des Landes passt. Darüber liegen auch mittlerweile eidesstattliche Erklärungen vor.
Durch das geplante Abbaggern der Halde kann es dazu kommen, dass der Bagger Bereiche mit Asbeststaub erfasst. Auch beim geplanten freien Abkippen des Asbestmülls könnten diese Stäube dann frei werden und bei Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar oder erst Jahre später gesundheitliche Schäden hervorrufen. Selbst der Transport des Asbeststaubes in luftdichten Behältern, beinhaltet das Risiko, dass diese Behälter während der Transporte zerreißen oder zerplatzen. Dies würde zu einer Umweltkatastrophe führen.
In Deutschland sterben jährlich rund 1.400 Menschen, weil sie Asbest eingeatmet haben. Und die Zahl der Todesopfer steigt weiter. Krebs durch Asbest – daran sterben in Deutschland mehr Menschen als durch Berufsunfälle und auf dem Weg zur Arbeit. Im Jahr 2009 zählten die Berufsgenossenschaften 1.328 Asbesttote. Und obwohl der gefährliche Baustoff bereits seit 1993 in Deutschland verboten ist, steigt die Zahl der Opfer immer noch. Experten schätzen, dass die Erkrankungswelle erst in den nächsten zehn Jahren ihren Höhepunkt erreichen wird. Denn vom Kontakt mit Asbest bis zum Ausbruch eines Leidens können Jahrzehnte vergehen. Der längste nachgewiesene Zeitraum von Exposition und Ausbruch der Krebserkrankung beträgt 61 Jahre.
Theoretisch reicht schon eine einzige Faser, um eine Erkrankung auszulösen. Das OVG Lüneburg führte in seinem Beschluss zum geplanten Asbesttransport auf die Deponie Hannover-Lahe 2009 aus:
„für Asbest als krebseregenden Stoff (gibt es) keine Wirkungsschwelle und damit (kann) auch keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis angegeben werden ..“
Asbestfasern können in der Lunge neben Krebs auch eine so genannte Asbestose auslösen: Das Lungengewebe verhärtet sich und vernarbt. In vielen Fällen bilden sich aber tatsächlich Krebszellen, wenn Asbestfasern über die Atemwege in den Körper gelangen. Besonders häufig entstehen Tumore in der Lunge, im Bauch und im Rippenfell. Auch der Herzbeutel und der Kehlkopf sind häufig befallen.
Das bösartige Pleuramesotheliom ist ein besonders aggressiver Tumor am Rippenfell. Eine Chance auf Heilung gibt es nicht. „Jeder zweite Patient ist neun Monate nach der Diagnose bereits verstorben“, sagt Joachim Schneider, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialmedizin der Universität in Gießen. Nur selten leben die Betroffenen noch länger als zwei Jahre. 70 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten sind Folgen von Asbestfasern am Arbeitsplatz.Ein zentrales Gutachten im bisherigen Vorgang um die Asbesthalde Wunstorf-Luthe, auf das sich die Verwaltung im wesentlichen stützt, hat der TÜV Nord angefertigt. Der TÜV Nord hatte den Auftrag, die Gefahr der Freisetzung von Asbestfasern beim Transport des Asbestmülls zu untersuchen. Zu diesem Zweck wurden Testfahrten von Transport-LKW durchgeführt, bei denen der TÜV untersuchte, ob es zur Freisetzung von Fasern kommt. Der TÜV Nord selbst kommt zur Einschätzung (siehe Bewertung vom 7.11.2011 Her Bauwe), das von den 6 vom TÜV begleiteten Messfahrten (3 hin, 3 zurück) nur insgesamt eine Messfahrt bewertet werden konnte. Zudem wurde die VDI-Richtlinie 3492 nicht beachtet. Herr Jaekel, Diplom-Mineraloge und Geologieoberrat a. D. führt dazu aus: „bei allen Messfahrten wurde der ‚Warnhinweis‘ der VDI 3492 missachtet, dass im ‚Probenraum‘, d.h. im Container zwischen Material und Abdeckplane, die relative Luftfeuchte kleiner 70 Prozent sein sollte. Am 1. Tag (27.10.11) lag die relative Luftfeuchte bei 94 – 96 Prozent, an den anderen Tagen bei 99 – 100 Prozent. Unter diesen Randbedingungen Probenahmen durchzuführen und dann auch noch Messwerte für Asbestfaser-Konzentrationen anzugeben, ist mit den Vorgaben der Richtlinie VDI 3492 nicht mehr vereinbar.“
Zudem sei angemerkt, das die Schlauchleitungen vom Muldenkipper mindestens 10 Meter lang gewesen sind und mehrfach sehr tief durchhingen. Der tiefste Punkt der Schläuche lag unterhalb des auf dem Muldenkipper befindlichen Abfalls, so dass hier Vermutung naheliegt, dass sich bei bis zu 99 Prozent Luftfeuchte das angesaugte und kondensierte Wasser in den Schläuchen sammelte. Sollte diese Annahme den Tatsachen entsprechen, so konnten dadurch gar keine weiteren Messungen mehr erfolgen, da dies das kondensierte Wasser verhinderte.
Unser zentraler Kritikpunkt am TÜV-Gutachten ist die zeitliche Abfolge der Messungen. Bereits nach Probenahme aus dem stärker mit Erde gemischten Randbereich der Asbesthalde wurde beim anschließenden Transport des Materials die Freisetzung von Asbestfasern gemessen. Es muss aber generell ausgeschlossen sein, dass Asbestfasern in die Umwelt gelangen und das schon vor dem eigentlichen Transport, also beim Abtragen des Mülls. Es war und ist unverantwortlich, erst während des Transportes die Asbestfaserfreisetzung festzustellen und dann zu vermuten, dass womöglich schon vorher eine hohe Zahl Asbestfasern freigesetzt werden. Und dies ist selbst nach der Ansicht des TÜV Nord hoch wahrscheinlich. So hat er die Inhomogenität der Halde bestätigt und geht für das Innere der Halde von höheren Asbestfasergehalten aus. Ein Messen der Asbestfaserkonzentrationen erst während der LKW-Transporte ist aus unserer Sicht zu spät und daher inakzeptabel. Diese Messungen helfen nicht, die Menschen in Wunstorf, an der geplanten Transportstrecke und an den Deponie-Standorten vor Asbestfasern zu schützen.
Trotz der offensichtlich fehlenden Aussagekraft der Untersuchungsergebnisse, interpretierten die Behörden in Niedersachsen Gutachten des TÜV Nord als ein „TÜV-Siegel der Unbedenklichkeit“, das zu einer bedenkenlosen Freigabe der geplanten Asbesttransporte führen könne. Dies wurde wortgleich vom Land- und Umweltministerium Schleswig-Holstein am 29.11.2011 übernommen.
Unsere Kritik entzündet sich insbesondere daran, dass im Gutachten des TÜV-Nord eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Gefahren für die Bevölkerung, für die an der Transporttrasse und in unmittelbarer Nähe der Deponie lebenden Menschen nur äußerst marginal stattfindet. Für die Menschen gibt es keine Schwellenwerte, keine Toleranzen und auch keine Möglichkeit des Schutzes.
5. Die bessere Alternative
Der einzig ökologisch und ökonomisch richtige Weg, die Fulgurit Asbesthalde zu sichern und zu sanieren, besteht in der Sanierung vor Ort. Dies wird von vielen unabhängigen Experten bestätigt.
Ökologischer Vorteil ist die Vermeidung der Freisetzung der Asbestfasern durch den Haldenaufriss, den Transport und die Ablagerung. Außerdem werden 7.700 LKW Fahrten über 512 km Strecke vermieden, damit auch Ruß, Lärm, Feinstaub und Kohlendioxid. Allein die Einsparung von Dieselkraftstoff beträgt über 1,2 Millionen Liter.
Dass auch die Umweltverwaltung anfangs Bedingungen formuliert, unter denen Risiken minimiert werden sollen, zeigt der Vertrag der Eichriede Projekt GmbH als Eigentümer der Halde mit der Region Hannover. Darin heißt es wörtlich:
„Als tolerierbare Transportzeit für die einfache Wegstrecke ist ein Zeitraum von einer Stunde festgelegt. Längere Transportzeiten sind zur Vermeidung der Austrocknung des Asbestzementschlamms auf der Ladefläche vorsorglich möglichst auszuschließen.“
Ökonomisch ist die Sanierung vor Ort ganz eindeutig die kostengünstigere Variante. Die Gesamtkosten bei Deponierung vor Ort würden einschließlich einer Nachsorge über 50 Jahre, rund 2.854 Millionen Euro betragen, wohingegen für den Transport 9 Millionen Euro aufzubringen wären. Somit betragen die Kosten der Deponierung vor Ort nicht einmal 1/3 der Kosten, die für eine Verbringung der Halde nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aufgewendet werden müssen. Allein die Region Hannover würde bei Deponierung vor Ort rund eine Million Euro sparen.
Auch das Argument, es müsse an der Stelle der Halde Gewerbefläche geschaffen werden, um ein Abwandern der am Gelände interessierten Spedition Neukirch zu verhindern, greift nicht, denn wie man auf nachfolgender Luftaufnahme sehen kann, ist in direkter Umgebung genügende Fläche vorhanden, die im übrigen schon heute als Industriegebiet ausgewiesen ist.
Schlussfazit
Das Abtragen der Fulgurithalde in Wunstorf Luhte ist ökonomisch und ökologisch nicht vertretbar. Die Kosten betragen mehr als das dreifache der Summe, die eine Sanierung vor Ort kosten würde. Anwohner in Wunstorf-Luthe, an der Transportstrecke, in Rondeshagen, in Schönberg und Selmsdorf werden durch nachgewiesene Freisetzung von Asbestfasern gefährdet. Das Haldeninventar birgt bei Aufbruch und Abtrag unkalkulierbare Risiken, da dort nach Zeugenaussagen auch höchstgefährliche reine Asbestfasern lagern.
Welche weiteren Gefahrenstoffe in der seit 1923 existierende Industriedeponie noch enthalten sind, kann nur vermutet werden. Die für die Risikoabschätzung vorgenommenen Untersuchungen sind in Ihrer Aussagekraft anzuzweifeln, da einschlägige Vorschriften nicht eingehalten und nicht akkreditierte Gutachter mit den Analysen beauftragt worden sind. Eine Gefährdungsabschätzung durch unabhängige Gutachter gibt es bis heute nicht. Aus unserer Sicht kann es daher nur eine Lösung geben: Die Deponierung der Halde vor Ort.
[1] Region Hannover, Informationsdrucksache Nr. II 562/2007 vom 07.11.2007, S. 1.
[2] Vgl. zu den Daten Region Hannover, Ausschuss für Umwelt und Naherholung, Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 22.01.2008 (Fn. 4), Anlage: Präsentation der Verwaltung.
[4] LAGA Richtlinie Asbest
[5] TRGS 519
[6] Kostenschätzung einer Sanierung vor Ort durch die Region Hannover
Stellungnahme Asbesttransporte als PDF
Wir haben es geschafft! Der Ministerpräsident Sellering und sein Kabinett hat die Annahme der Asbestabfälle abgelehnt, nachdem ein Rechtsgutachten zu den gleichen Einschätzungen kam, die die BI schon im November öffentlich gemacht hat.
Zu fragen ist aber: was sind das für Behörden und Überwachungsgremien, die soetwas genehmigen? Können Menschen gefährdet werden, damit eine billigere Transportlösung gewählt wird.
Nach diesem Skandal gehört die ganze Überwachung auf den Prüfstand. So kann Müllentsorgung nicht funktionieren
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