Rechtmäßigkeit der Standortgenehmigung infrage


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Abgeschickt von UwLe am 05 Dezember, 2010 um 13:32:03:

Rechtmäßigkeit der Standortgenehmigung infrage - Politbüro war nicht die genehmigende Behörde

Die,die diesen gigantischen Giftmüllberg verteidigen,leben nicht in Schönberg. Sie leben oftmals von diesem Müllberg oder haben sich womöglich anderswie in Abhängigkeit gebracht. Ich dagegen lebe mit meiner Familie in Schönberg und sehe den Giftmüllhaufen so wie er ist. Wenn jemand Informationen über die Rechtmäßigkeit der hier am Standort Schönberg durchgeführten Handlungen erlangen will, dann soll er sie bekommen und er bekommt sie so, wie diese sich darstellen, ungeschönt und wenn es sein muß, bis ins kleinste Detail aufgeschlüsselt. Alles was von meiner Seite ( bei Wikipedia) geschildert wurde, ist mit Aktenmaterial belegt. Da wäre zum Beispiel die Standortgenehmigung für die Festlegung des Deponiegeländes und der Einrichtung der Sondermülldeponie – Erteilt im April 1979 durch den Rat des Kreises Grevesmühlen (DDR- im Bezirk Rostock),auf Anweisung der übergeordneten Stelle, dem Rat des Bezirkes Rostock, bekannt durch den Beschluß 53/79 ( Nachzulesen im Landesarchiv MV Greifswald) . Fakt ist, dass ( wenn auch in Folge einer Dienstanweisung bzw. eine andere Form des Zwangs) wenn in der DDR innerhalb der politischen Gremien und Fachbehörden eine Entscheidung zu fällen war, diese Handlung durch einen Beschluß des beteiligten Gremiums zu besiegeln war. Die am 16.April 1979 erteilte Standortgenehmigung innerhalb des Rats des Kreises Grevesmühlen wurde von nur einer Person signiert ( Genosse Kühner, Mitarbeiter der Kreisplankommission) eine Beschlussfassung erfolgte nicht ( Archiv des Landkreises NWM). Darüber hinaus ist dann auch die Zuständigkeit des Rates des Kreises infrage zu stellen, denn diese wurde seinerzeit sowohl durch das Landeskulturgesetz, als auch durch die StandortOVO in der damaligen DDR geregelt, nicht aber durch ein Politbüro bzw. dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Rostock.Territorial Betroffen war einzig die Gemeinde Selmdorf , Hier wurden aber lediglich die Mitglieder der SED Ortsgruppe in einer Propagandaveranstaltung informiert. Mit anderen Worten , die Deponie Schönberg ist nicht in Folge eines sogenannten Standortverfahrens entstanden, sondern auf Drängen einer kleinen Clique devisenhungriger Greise in Berlin und Rostock , also weit weg vom eigentlichen Geschehen. Und ich setze noch einen drauf – Der Beschluß (Nr.8/58 ) des Politbüros der DDR vom 30.01.1979 zur Einrichtung dieser Sondermülldeponie wurde mit dem Aktenvermerk „Geheime Verschlusssache„ belegt. Wie sollten so die Volksvertreter beim Rat des Kreises Grevesmühlen erfahren, was am Standort Ihlenberg überhaupt geschehen sollte. Und so gibt die unter Zwang erteilte Standortgenehmigung nicht das wieder, was in den Folgejahren zwischen Schönberg und der Gemeinde Selmsdorf entstanden ist.

Am 14. Mai 1979 wurde brav und gehörig , besser noch unterwürfig (in der DDR so üblich) vom Leiter des "VEB Gemeindewirtschaft Grevesmühlen" Herrn Lux die Deponie Schönberg für aufnahmebereit erklärt, also knapp 4 Monate nach der ersten Beschlußfassung durch das Politbüro. Nur wenige Tage bevor diese „Deponie“ offiziell in Betrieb ging (am 23.April 1979) wurde zwischen dem Aussenhandelsunternehmen der DDR „INTRAC /VEB Bergbau-Handel „ und dem in Schleswig-Holstein/ Bad Schwartau ansässigen Unternehmen HBK GmbH ein Vertrag über die Lieferung von Abfallstoffen mit sofortiger Wirkung geschlossen. Dieser Vertrag war der Grund für die Eile. Der berüchtigte Schalck Golodkowski (Staatsekretär im DDR-Aussenhandelsministerium) gab in einem Schreiben vom 20.02.1979 ( Eingangsvermerk VD56 / 26.2.1979) an Willy Marlow (erster Vorsitzender des Rates des Bezirkes Rostock) persönlich die Anweisungen für diesen Termin zur Eröffnung der Deponie. Betrachtet man genau das Datum des Vertragsabschlusses , so läßt das auf eine hohe Risikobereitschaft des Außenhandelsministeriums schließen - Ja man könnte auch schon von einem Betrug sprechen. In diesem Vertrag war bereits von einer sachlich existierenden Abfalldeponie in Selmsdorf / Schönberg die Rede. Tatsächlich waren aber zu diesem Zeitpunkt lediglich Fragmente eines möglichen Standortverfahrens in Gange gesetzt worden, deren Ausgang gar nicht benannt werden konnte.Der Standort "Deponie Schönberg" bestand am 23.April 1979 lediglich aus einer ca. 150ha großen , unbestellten Ackerfläche , die kurzfristig der LPG Dassow ( Landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb) entzogen wurde. Mit anderen Worten, da ist es dem Herr Dr. Schalck gelungen, der HBK GmbH in Schleswig-Holstein zunächst einen gewaltigen Haufen Luft zu verkaufen , denn die Realisierbarkeit der "Deponie Schönberg" war noch gar nicht gesichert. Darüber hinaus waren weder das Aussenhandelsministerium, der Rat des Kreises, oder eine andere mit der Einrichtung der Deponie betrauten Institution Eigentümer der Grundstücke am Ihlenberg . Von einem rechtstaatlichen Verfahren waren die Macher von damals weit entfernt.

PS: den gleichen Beitrag / Diskussion finden Sie auch bei Wikipedia " Deponie Schönberg " unter Diskussion





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